AGB

Teilnahme- & Zahlungsbedingungen für Lehrgänge & Veranstaltungen der Sake Sommelier Academy & Sake Sommelier Association Germany / Deutschland

(nachfolgend nur SSA genannt)

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen/ Veranstaltungen (Präsenz oder online) soll möglichst früh erfolgen. Eine rechtzeitige Anmeldung liegt im Interesse der Teilnehmer/-innen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die SSA entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Alle Lehrgangs-/ Veranstaltungsskripte und Präsentationen der SSA sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Anmeldung zu den Lehrgängen/ Veranstaltungen erkennt der/die Teilnehmer/-in an, dass die der SSA zur Verfügung gestellte Software und sämtliche Unterrichtsmaterialien ausschließlich zu Lehrgangs-/ Veranstaltungszwecken genutzt und weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden dürfen.

2. Lehrgangs-/ Veranstaltungskosten

Die Lehrgangs-/ Veranstaltungskosten sind unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner/ Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung, spätestens sieben Tage vor Beginn des/r jeweiligen Lehrgangs/ Veranstaltung fällig. Wiederholungsprüfungen sind nicht in regulären Kurspreisen inkludiert und werden je nach Umfang und Aufwand mit min. 10% des Kurspreises berechnet.

3. Widerrufsrecht

Zusätzlich zum Rücktrittsrecht steht Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Widerrufsrecht zu, soweit der Vertragsschluss per E-Mail oder über das Onlineformular erfolgte. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Widerruf muss vor dem Versand und Verbrauch der Materialien geschehen. Leistungen können nicht nach Nutzung wiederrufen werden.

4. Rücktritt und Kündigung

Der/die Teilnehmer/-in kann bis 14 Werktage (Mo -Fr) vor Lehrgangsbeginn / Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterer Kündigung oder Nichterscheinen ist grundsätzlich der volle Lehrgangs- / Veranstaltungsbeitrag fällig. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (Tod, unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder seiner/ihrer nahen Angehörigen) ist kostenfrei. Der Nachweis über das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist unaufgefordert und unverzüglich zu erbringen. Bei Kündigung nach Beginn eines Lehrgangs / einer Veranstaltung sind die Lehrgangs- / Veranstaltungskosten in voller Höhe zu entrichten. Eine Lehrgangs- / Teilnahmekündigung bzw. ein Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der SSA. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden / Veranstaltungsmodule berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Bei Nichtinanspruchnahme eines Online Kurses kann die Teilnahme auf einen Folgekurs gelegt werden.

5. Absage von Veranstaltungen

Die SSA hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung Lehrgänge/ Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten/Referenten berechtigt den/die Teilnehmer/-in nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Haftung

Wird ein/e Lehrgang/Veranstaltung abgesagt, in dessen Verlauf abgesetzt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, haftet die SSA für daraus resultierende Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden. Die SSA haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Jeglicher Missbrauch der Urheberrechte der Skripte oder der im Rahmen eines/r Lehrgangs/Veranstaltung zur Verfügung gestellten Software und Unterrichtsmaterialien kann zu Schadensersatzansprüchen seitens der SSA oder Dritter führen.

7. Beachtung der Hausordnung

Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung der Schulungsstätte.

8. Ausschluss von der Teilnahme

Die SSA ist berechtigt, Lehrgangs-/Veranstaltungsteilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens der SSA bestimmt sich für den Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter Ziffer 4.

9. Datenspeicherung/-nutzung

Mit der Erhebung und automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung ist der/die Teilnehmer/-in einverstanden. Weiterhin verwendet die SSA Ihre hier und im weiteren Verlauf der Kundenbeziehung erhobenen personenbezogenen Kundendaten für Marktforschung (z.B. Befragungen zu Ihrer Kundenzufriedenheit) und um Ihnen per Schreiben/E-Mail/Newsletter weitere Produkte aus dem Gesamtangebot der SSA, bei denen wir Ihr Interesse aufgrund der Ähnlichkeit zu Ihren bereits bestellten Produkten annehmen dürfen, zu empfehlen. Sie können der Verwendung Ihrer Bestandsdaten – soweit nicht für Vertragszwecke erforderlich – jederzeit widersprechen, indem Sie eine Nachricht an folgende E-Mail Adresse senden: info[at]sakesommelierassociation.de senden. Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben, die nicht mit der Sake Sommelier Academy / Sake Sommelier Association verbunden sind.

10. Einverständnis

Durch die Anmeldung an unseren Lehrgängen/ Veranstaltungen erklären Sie sich mit unseren AGBs und Datenschutzrichtlinie einverstanden und akzeptieren die darin enthaltenen Bedingungen und Konditionen.

Während Lehrgängen/ Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen seitens der SSA entstehen. Wir nutzen diese für Berichterstattung, Social Media und weitere Unternehmenszwecke. Falls Sie nicht fotografiert und gefilmt werden möchten, informieren Sie uns unter info[at]sakesommelierassociation.de

11. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße, Deutschland.

Stand: Januar 2025

 

 

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